Ein neues Jahr hat begonnen und damit für viele die nächste Runde beim sammeln der Belege über Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Befreiung von den Zuzahlungspflichten gilt immer nur bis zum 31.12., also muss jährlich ein Antrag gestellt werden. Die Sammelei, das Sortieren, Addieren und schließlich der Antrag bei der Kasse sind für viele Menschen fast so anstrengend wie eine Steuererklärung. Wenn Sie regelmäßig Medikamente brauchen und ein Krankenhausaufenthalt wahrscheinlich ist, werden wahrscheinlich die Belastungsgrenzen überschritten. Dann gibt es eine etwas weniger bürokratische Möglichkeit. Die Krankenkassen errechnen die Belastungsgrenze, lassen sich den Betrag überweisen und die Versicherten bekommen ihren Befreiungsausweis, der bei Praxen und Apotheken vorgelegt werden kann.
Damit entfällt zumindest das Hantieren mit den vielen Belegen. Fragen Sie ihre Krankenversicherung.
Möchten Sie wissen welchen Betrag Sie höchstens für die Zuzahlungen aufwenden müssen? Die AOK hat einen Zuzahlungsrechner ins Internet gestellt. Dort gibt es auch genauere Erklärungen.
http://www.aok.de/bund/gesundheitsreform/z_rechner.php