Zu Hause muss ein Kind versorgt werden, aber Hausfrau oder -mann liegen im Krankenhaus. Ist das Kind 12 Jahre oder jünger übernimmt (unter bestimmten Voraussetzungen) die Krankenkasse die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe. Dahinter steht der Gedanke, dass die Sorgen um das Wohlergehen des Kindes die Genesung der Erwachsenen verlängern können ... und manchmal sogar den Behandlungserfolg in Frage stellen.
Einige Kassen werben damit, dass über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus auch in anderen Konstellationen Kosten für Haushaltshilfen übernommen werden.
Das ist wenig bekannt und selten genutzt. Sie können mit einer Frage nach dieser Leistung viele Sozialversicherungsfachangestellte verblüffen. Die Internetseiten ihrer Krankenkasse sollten dazu allerdings Informationen bereithalten. (Tipp: auf vielen Internetseiten gibt es inzwischen ein Suchfeld. Meist oben rechts auf der Seite. Auch eine Internetsuche nach dem Namen ihrer Krankenkasse und zusätzlich dem Wort Haushaltshilfe könnte sie zu den gewünschten Informationen leiten.)
Ein Beispiel: BKK Diakonie]