Stichworte

Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.




Aufzaehlung Pflegepersonen

nach dem Sozialgesetzbuch XI sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung (es werden auf Antrag Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt) erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegt. (siehe auch Pflegekräfte)
Pflegende Angehörige und auch Nachbarn haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

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- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
 Pflegekasse

- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
 § 37 SGB

- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
 Alltagskompetenz

- Formen der Hilfeleistung
-
Grundpflege
-
Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
 Pflegeversicherung

- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
 zur Pflegezeitbemessung

- Personen mit
 erheblich eingeschränkter
 Alltagskompetenz (PEA)

- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
 Faktoren

- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
 Pflegefachkräfte

- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore