Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Hier wird beschrieben, was Hilfbedarf im Sinne des Gesetzes ist. Es muss eine Krankheit oder Behinderung vorliegen die dazu führt, dass regelmäßig und auf Dauer (mindestens für sechs Monate) Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt wird. zum Text
- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
Pflegekasse
- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
§ 37 SGB
- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
Alltagskompetenz
- Formen der Hilfeleistung
- Grundpflege
- Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
zur Pflegezeitbemessung
- Personen mit
erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz (PEA)
- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
Faktoren
- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
Pflegefachkräfte
- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore