Text vorlesen lassenPflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit

Die "Schwerpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.

Beispiel:
Ein Herr lebt im Haushalt mit seiner Ehefrau. Er benötigt Anleitung beim Waschen von Gesicht, Händen und Intimbereich. Teilweise und bei Bedarf vollständige Übernahme beim Waschen des übrigen Körpers, bei Zahnpflege, Kämmen und Ankleiden. Morgens übernimmt das ein Pflegedienst. Das Essen von mundgerecht vorbereiteten Mahlzeiten klappt ohne Hilfe. Getränke müssen eingeschenkt und zum Trinken muss immer wieder aufgefordert werden. Abends übernimmt die Ehefrau teilweise Umziehen und Intimpflege. Es ist umfangreiche Hilfe beim Duschen und Haare waschen nötig. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist durch die Ehefrau gewährleistet.

Hier sind meist die Voraussetzungen der Pflegestufe II erfüllt.

Bei Pflegestufe II werden ab dem 1.1.2012
440 Euro Pflegegeld bzw. 1100 Euro als Sachleistung ausgezahlt.

Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
Im März 2008 hat der Bundestag umfangreiche Änderungen der Pflegeversicherung beschlossen. Die aktuellen Beträge für Pflegegeld und Sachleistungen finden Sie hier. Eine ausführliche Beschreibung der Veränderungen durch die Pflegereform können sie als PDF-Datei herunterladen.

Quellen: BRi, Seite 65ff, §15 SGB XI

Aufzaehlung Pflegestufe 0
Aufzaehlung Pflegestufe I
Aufzaehlung Pflegestufe III



Adobe Reader runterladen Foxit Reader runterladen