Kopf PflegetippsWarum diese Seite ?LinksThemen von A-ZStartseite
Impressum I Kontakt

Pflegetipps

[25.2.2008]
Haushaltshilfe - von der Krankenkasse

Zu Hause muss ein Kind versorgt werden, aber Hausfrau oder -mann liegen im Krankenhaus. Ist das Kind 12 Jahre oder  jünger übernimmt (unter bestimmten Voraussetzungen) die Krankenkasse die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe. Dahinter steht der Gedanke, dass die Sorgen um das Wohlergehen des Kindes die Genesung der Erwachsenen verlängern können ... und manchmal sogar den Behandlungserfolg in Frage stellen.
Einige Kassen werben damit, dass über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus auch in anderen Konstellationen Kosten für Haushaltshilfen übernommen werden.
Das ist wenig bekannt und selten genutzt. Sie können mit einer Frage nach dieser Leistung viele Sozialversicherungsfachangestellte verblüffen. Die Internetseiten ihrer Krankenkasse sollten dazu allerdings Informationen bereithalten. (Tipp: auf vielen Internetseiten gibt es inzwischen ein Suchfeld. Meist oben rechts auf der Seite. Auch eine Internetsuche nach dem Namen ihrer Krankenkasse und zusätzlich dem Wort Haushaltshilfe könnte sie zu den gewünschten Informationen leiten.)
Ein Beispiel: BKK Diakonie]

Themenwechsel

[17.02.2008]
Pflegende Angehörige sind in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei und automatisch versichert ... wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Zitat:
"Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen.

Das ist der Fall, sofern Sie für Ihre Pflegetätigkeit keine finanzielle Zuwendung erhalten, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt.Bei nahen Familienangehörigen wird allgemein angenommen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt. 

Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden.

Ihre Pflegetätigkeit muss also entweder in Ihrem Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen erfolgen. Dabei kann es sich auch um ein Senioren- oder Pflegeheim handeln. Möglich ist natürlich auch, dass Sie den Pflegebedürftigen im Haushalt einer dritten Person pflegen.

Es muss sich um eine ernsthafte Pflegetätigkeit handeln und nicht um eine einmalige Gefälligkeitshandlung. "

Weil die Leistungen der Unfallversicherung weiter gehen als die der gesetzlichen Krankenversicherung und weil es in der Unfallversicherung grundsätzlich keine Zuzahlungen gibt, ist das interessant. Besser wäre es natürlich keinen Unfall zu erleiden ...

Quelle: Broschüre des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes [350 kB]

Themenwechsel

[05.02.2008]
Viele Menschen haben schon oft ihre Schlüssel suchen müssen. Deshalb haben sie sich angewöhnt den Wohnungsschlüssel von innen ins Schloss zu stecken. Das kann zum Problem werden, wenn HelferInnen in die Wohnung kommen sollen. Schließzylinder mit "Not- und Gefahrenfunktion" bieten die Möglichkeit die Tür zu öffnen auch wenn von innen der Schlüssel steckt. Solche Schließzylinder in einfacher Qualität kosten etwa 25 Euro und lassen sich mit etwas Geschick von Laien einbauen. [mehr ...]

Themenwechsel

Seite 1 - 2